Lohnklage: Unterschied zwischen den Versionen
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# Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht | |||
# Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben. | |||
Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/ | |||
== Arbeitsgerichtsbarkeit == | |||
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen: | In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen: | ||
Instanz: Arbeitsgerichte | # Instanz: Arbeitsgerichte | ||
Instanz: Landesarbeitsgerichte | # Instanz: Landesarbeitsgerichte | ||
Instanz: Bundesarbeitsgericht | # Instanz: Bundesarbeitsgericht | ||
In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten | |||
In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang. | |||
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug | |||
== Reihenfolge der Schriftsätze == | |||
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt: | Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt: | ||
Klageschrift des Klägers | # Klageschrift des Klägers | ||
Klageerwiderung des Beklagten | # Klageerwiderung des Beklagten | ||
Replik des Klägers | # Replik des Klägers | ||
Duplik des Beklagten | # Duplik des Beklagten | ||
Triplik des Klägers | # Triplik des Klägers | ||
Quadruplik des Beklagten | # Quadruplik des Beklagten | ||
Quintuplik des Klägers | # Quintuplik des Klägers | ||
Sextuplik des Beklagten | # Sextuplik des Beklagten | ||
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht) | Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht) | ||
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel | Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel | ||
== Nennenswerte Prinzipien == | |||
* Günstigkeitsprinzip | * Günstigkeitsprinzip | ||
Aktuelle Version vom 31. Januar 2026, 13:12 Uhr
Verfahrensablauf
- Güteverhandlung (öffentlich)
- Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
- Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.
Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/
Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:
- Instanz: Arbeitsgerichte
- Instanz: Landesarbeitsgerichte
- Instanz: Bundesarbeitsgericht
In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten
In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug
Reihenfolge der Schriftsätze
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:
- Klageschrift des Klägers
- Klageerwiderung des Beklagten
- Replik des Klägers
- Duplik des Beklagten
- Triplik des Klägers
- Quadruplik des Beklagten
- Quintuplik des Klägers
- Sextuplik des Beklagten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
Nennenswerte Prinzipien
- Günstigkeitsprinzip
