Lohnklage: Unterschied zwischen den Versionen

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# Arbeitsgerichtsbarkeit
== Verfahrensablauf ==


# Güteverhandlung (öffentlich)
# Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
# Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.
Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/
== Arbeitsgerichtsbarkeit ==
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:


Instanz: Arbeitsgerichte
# Instanz: Arbeitsgerichte
Instanz: Landesarbeitsgerichte
# Instanz: Landesarbeitsgerichte
Instanz: Bundesarbeitsgericht
# Instanz: Bundesarbeitsgericht
In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten
 
In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.


Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug


# Reihenfolge der Schriftsätze
== Reihenfolge der Schriftsätze ==


Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:


Klageschrift des Klägers
# Klageschrift des Klägers
Klageerwiderung des Beklagten
# Klageerwiderung des Beklagten
Replik des Klägers
# Replik des Klägers
Duplik des Beklagten
# Duplik des Beklagten
Triplik des Klägers
# Triplik des Klägers
Quadruplik des Beklagten
# Quadruplik des Beklagten
Quintuplik des Klägers
# Quintuplik des Klägers
Sextuplik des Beklagten
# Sextuplik des Beklagten


Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel


 
== Nennenswerte Prinzipien ==
# Nennenswerte Prinzipien
 
* Günstigkeitsprinzip
* Günstigkeitsprinzip

Aktuelle Version vom 31. Januar 2026, 13:12 Uhr

Verfahrensablauf

  1. Güteverhandlung (öffentlich)
  2. Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
  3. Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.

Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/

Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:

  1. Instanz: Arbeitsgerichte
  2. Instanz: Landesarbeitsgerichte
  3. Instanz: Bundesarbeitsgericht

In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten

In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug

Reihenfolge der Schriftsätze

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
  6. Quadruplik des Beklagten
  7. Quintuplik des Klägers
  8. Sextuplik des Beklagten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)

Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel

Nennenswerte Prinzipien

  • Günstigkeitsprinzip