Lohnklage

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Verfahrensablauf

  1. Güteverhandlung (öffentlich)
  2. Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
  3. Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.

Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/

Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:

  1. Instanz: Arbeitsgerichte
  2. Instanz: Landesarbeitsgerichte
  3. Instanz: Bundesarbeitsgericht

In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten

In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug

Reihenfolge der Schriftsätze

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
  6. Quadruplik des Beklagten
  7. Quintuplik des Klägers
  8. Sextuplik des Beklagten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)

Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel

Nennenswerte Prinzipien

  • Günstigkeitsprinzip