Lohnklage: Unterschied zwischen den Versionen
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In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang. | |||
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug | Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug | ||
Aktuelle Version vom 31. Januar 2026, 13:12 Uhr
Verfahrensablauf
- Güteverhandlung (öffentlich)
- Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
- Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.
Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/
Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:
- Instanz: Arbeitsgerichte
- Instanz: Landesarbeitsgerichte
- Instanz: Bundesarbeitsgericht
In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten
In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug
Reihenfolge der Schriftsätze
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:
- Klageschrift des Klägers
- Klageerwiderung des Beklagten
- Replik des Klägers
- Duplik des Beklagten
- Triplik des Klägers
- Quadruplik des Beklagten
- Quintuplik des Klägers
- Sextuplik des Beklagten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
Nennenswerte Prinzipien
- Günstigkeitsprinzip
