Lohnklage: Unterschied zwischen den Versionen

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Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
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== Nennenswerte Prinzipien ==
== Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht ==
* Günstigkeitsprinzip
Die Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht lautet wie folgt:
 
* Europarecht
* Deutsches Verfassungsrecht
* Einfaches Gesetzesrecht einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht
* Rechtsverordnungen
* Tarifverträge
* Betriebsvereinbarung
* Arbeitsvertrag
* Weisungsrecht des Arbeitgebers
 
Diese Rangfolge wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen.
 
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenpyramide_im_Arbeitsrecht
 
== Günstigkeitsprinzip ==
Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme vom Rangprinzip der Rechtsnormen im Arbeitsrecht.
 
Die Kernaussage des Günstigkeitsprinzips lautet, dass bei mehreren widersprüchlichen Rechtsnormen die für den Betroffenen vorteilhaftere Norm anzuwenden ist.
 
Von einem Tarifvertrag abweichende Abmachungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag gestattet sind durch eine Öffnungsklausel, oder die Änderungen der Regelungen zu gunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das ist Geregelt in [https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/__4.html § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG)].
 
Das selbe gilt für Kollisionen von Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.
 
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip

Aktuelle Version vom 7. Februar 2026, 16:25 Uhr

Verfahrensablauf

  1. Güteverhandlung (öffentlich)
  2. Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
  3. Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.

Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/

Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:

  1. Instanz: Arbeitsgerichte
  2. Instanz: Landesarbeitsgerichte
  3. Instanz: Bundesarbeitsgericht

In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten

In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug

Reihenfolge der Schriftsätze

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
  6. Quadruplik des Beklagten
  7. Quintuplik des Klägers
  8. Sextuplik des Beklagten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)

Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel

Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht

Die Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht lautet wie folgt:

  • Europarecht
  • Deutsches Verfassungsrecht
  • Einfaches Gesetzesrecht einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht
  • Rechtsverordnungen
  • Tarifverträge
  • Betriebsvereinbarung
  • Arbeitsvertrag
  • Weisungsrecht des Arbeitgebers

Diese Rangfolge wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenpyramide_im_Arbeitsrecht

Günstigkeitsprinzip

Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme vom Rangprinzip der Rechtsnormen im Arbeitsrecht.

Die Kernaussage des Günstigkeitsprinzips lautet, dass bei mehreren widersprüchlichen Rechtsnormen die für den Betroffenen vorteilhaftere Norm anzuwenden ist.

Von einem Tarifvertrag abweichende Abmachungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag gestattet sind durch eine Öffnungsklausel, oder die Änderungen der Regelungen zu gunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das ist Geregelt in § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG).

Das selbe gilt für Kollisionen von Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip