Lohnklage

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Arbeitsgerichtsbarkeit

In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:

  1. Instanz: Arbeitsgerichte
  2. Instanz: Landesarbeitsgerichte
  3. Instanz: Bundesarbeitsgericht

Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten, im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht.

Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug

Reihenfolge der Schriftsätze

Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:

  1. Klageschrift des Klägers
  2. Klageerwiderung des Beklagten
  3. Replik des Klägers
  4. Duplik des Beklagten
  5. Triplik des Klägers
  6. Quadruplik des Beklagten
  7. Quintuplik des Klägers
  8. Sextuplik des Beklagten

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)

Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel

Nennenswerte Prinzipien

  • Günstigkeitsprinzip