Lohnklage
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Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:
- Instanz: Arbeitsgerichte
- Instanz: Landesarbeitsgerichte
- Instanz: Bundesarbeitsgericht
Vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten, im Gegensatz zum Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug
Reihenfolge der Schriftsätze
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:
- Klageschrift des Klägers
- Klageerwiderung des Beklagten
- Replik des Klägers
- Duplik des Beklagten
- Triplik des Klägers
- Quadruplik des Beklagten
- Quintuplik des Klägers
- Sextuplik des Beklagten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
Nennenswerte Prinzipien
- Günstigkeitsprinzip
