Lohnklage
Verfahrensablauf
- Güteverhandlung (öffentlich)
- Mündliche Verhandlung vor der Kammer (öffentlich) → Führt zu Vergleich und weiterer Verhandlungstermin oder Entscheidung und Urteil durch das Gericht
- Gegen das Urteil kann meist Berufung eingelegt werden. Dabei ist Vertretung durch Gewerkschaft, Arbeitgeberverbände oder Rechtsanwälte vorgeschrieben.
Quelle: https://www.arbg.bayern.de/das-arbeitsgerichtliche-verfahren/urteilsverfahren/verfahrensablauf/
Arbeitsgerichtsbarkeit
In der Arbeitsgerichtsbarkeit gibt es drei Instanzen:
- Instanz: Arbeitsgerichte
- Instanz: Landesarbeitsgerichte
- Instanz: Bundesarbeitsgericht
In der ersten Instanz vor den Arbeitsgerichten besteht kein Anwaltszwang, das heißt die Prozessparteien können sich dort selbst vertreten
In höheren Instanzen (Landesarbeitsgericht und Bundesarbeitsgericht) besteht Anwaltszwang.
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsgerichtsbarkeit_(Deutschland)#Instanzenzug
Reihenfolge der Schriftsätze
Im zivilrechtlichen Klageverfahren werden in der Regel Schreiben (rechtlich: „Schriftsätze“) in dieser Reihenfolge gewechselt:
- Klageschrift des Klägers
- Klageerwiderung des Beklagten
- Replik des Klägers
- Duplik des Beklagten
- Triplik des Klägers
- Quadruplik des Beklagten
- Quintuplik des Klägers
- Sextuplik des Beklagten
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)
Beispiele: https://de.wikipedia.org/wiki/Replik_(Recht)#Beispiel
Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht
Die Rangfolge der Rechtsnormen im Arbeitsrecht lautet wie folgt:
- Europarecht
- Deutsches Verfassungsrecht
- Einfaches Gesetzesrecht einschließlich Gewohnheitsrecht und Richterrecht
- Rechtsverordnungen
- Tarifverträge
- Betriebsvereinbarung
- Arbeitsvertrag
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
Diese Rangfolge wird durch das Günstigkeitsprinzip durchbrochen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Normenpyramide_im_Arbeitsrecht
Günstigkeitsprinzip
Das Günstigkeitsprinzip ist die Ausnahme vom Rangprinzip der Rechtsnormen im Arbeitsrecht.
Die Kernaussage des Günstigkeitsprinzips lautet, dass bei mehreren widersprüchlichen Rechtsnormen die für den Betroffenen vorteilhaftere Norm anzuwenden ist.
Von einem Tarifvertrag abweichende Abmachungen sind in Deutschland nur zulässig, wenn sie durch den Tarifvertrag gestattet sind durch eine Öffnungsklausel, oder die Änderungen der Regelungen zu gunsten des Arbeitnehmers enthalten. Das ist Geregelt in § 4 Abs. 3 des Tarifvertragsgesetzes (TVG).
Das selbe gilt für Kollisionen von Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigkeitsprinzip
